Hofflohmarkt


Flohmarktregeln

  1. Jeder, der die Möglichkeit hat, einen Flohmarktstand auf einem Privatgrundstück in Blankenloch aufzubauen, kann sich anmelden.
  2. Zugelassen sind nur private Verkäufer, es sind keine kommerziellen Händler, sowie der kommerzielle Verkauf von Neuware erlaubt.
  3. Die Tische müssen vom Verkäufer selbst aufgebaut werden, sie werden nicht vom Veranstalter zu Verfügung gestellt.
  4. Verkaufstische dürfen nur auf Privatgelände aufgebaut werden, Lauf- und Rettungswege müssen unbedingt freigehalten werden und dürfen nicht durch Gegenstände wie Verkaufsware oder Kartons etc. versperrt werden.
  5. Das Flohmarktteam übernimmt keine Haftung für Flohmarktware oder eventuelle Beschädigungen, die durch den Auf- bzw. Abbau zustande kommen, sowie Schäden an anderen Sachgegenständen oder Personenschäden.
  6. Die Kosten für die Anmeldung findet ihr auf unserer Homepage, eine Anmeldung ist erst nach  Eingang der Anmeldegebühr und einer zusätzlichen Bestätigung durch uns verbindlich.
  7. Die Bezahlung ist per PayPal oder Banküberweisung möglich. Wir werden euch rechtzeitig über den Zeitpunkt der Bezahlung per E-Mail informieren.
  8. Falls eine Teilnahme am Flohmarkt nach verbindlicher Anmeldung doch nicht möglich ist, bitte wir um eine schnellstmögliche Info, damit wir unsere Übersicht aktualisieren können.
  9. Im Falle einer Absage, kann eine Rückzahlung der Anmeldegebühr nicht garantiert werden. Sollte die Absage zu kurzfristig sein, behalten wir uns vor, die Anmeldegebühr aus organisatorischen Gründen gegebenenfalls einzubehalten.
  10. Spaß haben! 🙂
  11. Mit der Anmeldung werden die Flohmarktregeln automatisch akzeptiert.